


Gewerbliche Landwirtinnen und Landwirte
Landwirtinnen und Landwirte, die jährlich mehr als 200 Liter reinen Alkohol produzieren, sind der gewerblichen Kontrolle unterstellt.
Kleinproduzentinnen / Kleinproduzenten
sind Private, deren Jahresproduktion 200 Liter reinen Alkohol nicht übersteigt.
Landwirtinnen und Landwirte
Landwirte und Landwirtinnen können für den Eigenbedarf lediglich die für ihren Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb erforderlichen Spirituosen aus Eigengewächs oder selber gesammeltem inländischem Wildgewächs steuerfrei zurückbehalten. Grundsätzlich geniessen sie für Spirituosen, die sie im landwirtschaftlichen Betrieb benötigen, Steuerfreiheit.
Gewerbeproduzentinnen / Gewerbeproduzenten
sind Produzentinnen und Produzenten, die jährlich über 200 Liter reinen Alkohol herstellen. Umgerechnet in Trinkgradstärke zu beispielsweise 40 % vol., entspricht diese Menge 500 Litern Spirituosen. Sie sind voll steuerpflichtig.